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Big Bag Puhm

Entpflichtungsgebühr für Verpackungen

Wir kümmern uns um Ihre Entpflichtungsgebühr

Durch die Verpackungsverordnung 2014 ist gesetzlich geregelt, dass jedes Unternehmen, das Verpackungen in Verkehr setzt, ein Entpflichtungsentgelt zahlen muss.

Ziel ist die Vermeidung bzw. die Förderung der Wiederverwendung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Die Berechnung dieser Gebühr richtet sich nach dem Gewicht und der Produktgruppe des verpackten Materials und kann mitunter recht aufwändig sein. Diese Aufgabe möchten wir Ihnen erleichtern.

Daher übernehmen wir als Service-Leistung für unsere Kundinnen und Kunden, die über unseren Online-Shop bestellen, AUTOMATISCH die Entpflichtung der Produkte! Für Sie entstehen dadurch selbstverständlich KEINE zusätzlichen Kosten.

Ihre Vorteile

  • Wir führen das Gewicht und die Lizenzgebühr in Ihrer Rechnung an und überweisen den von Ihnen erhaltenen Betrag an unseren Lizenzpartner.
  • Zusätzlich erhalten Sie von diesem einen schriftlichen Entpflichtungsnachweis.
  • Die Entpflichtung der von Ihnen gekauften Waren ist dann zu 100 % erfüllt und Sie müssen keine weiteren Schritte setzen.
  • So sparen Sie nicht nur Zeit, sondern können im Falle einer Prüfung durch die Behörde unkompliziert belegen, dass Sie Ihre Verpflichtung gesetzeskonform erfüllt haben.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an

So berechnen Sie Ihre Entpflichtungs-Gebühr selbst

Wir erklären Ihnen auch gerne, wie Sie die Gebühr für die Entpflichtung der von Ihnen gekauften Verpackungsmaterialien selbst berechnen können. Dazu sind die folgende Schritte notwendig:

Zunächst ermitteln Sie das Gewicht der Verpackung (Gewicht x Menge).

Dann ist in dem Dokument „GVM Produktgruppendatenblätter“ die richtige Produktgruppe für Ihr Füllgut herauszufinden.

Wenn die Produktgruppe feststeht, blättern Sie in dem Dokument „VerpackungsabgrenzungsVO“ bis zur jeweiligen Produktgruppe. (Wie Sie zu den genannten Dokumenten kommen, erfahren Sie unter Punkt 6).

Big Bags werden wegen ihrer Oberfläche dem 2. Größenkriterium Transportverpackung => gewerbliche Verpackung zugeordnet und aufgrund der Kategorie Kunststoffe prozentuell anteilig auf gewerbliche und Haushaltsverpackung aufgeteilt.

Anschließend werden die tagesaktuellen Kilopreise für gewerbliche und Haushaltsverpackung mit der entsprechenden Menge multipliziert.

Wie oben beschrieben, beraten wir Sie gerne und übernehmen auf Wunsch kostenfrei die Berechnung. Wenn Sie diese selbst vornehmen möchten, finden Sie die genannten Dokumente bzw. Tabellen unter diesen Links: GVM ProduktdatenblätterVerpackungsabgrenzungsVO.

Beispiel für die Berechnung

  1. Sie kaufen 40 Stück Big Bags und 1 Big Bag hat ein Gewicht von 2,794 kg. 40 x 2,794 = 111,76 – somit müssen Sie die Gebühr für 112 kg (gerundet) berechnen.
  2. Sie möchten die Big Bags mit Steinen befüllen. Dieses Füllgut befindet sich lt. den Produktgruppendatenblättern in der Gruppe AT_17b Baustoffe.
  3. Big Bags fallen lt. Verpackungsabgrenzungs-Verordnung unter das 2. Größenkriterium (gewerbliche Verpackung).
  4. In derselben Tabelle finden Sie den Hinweis, dass Sie 82 % = 92 kg als gewerbliche Verpackung und 18 % = 20 kg als Haushaltsverpackung entpflichten müssen.
  5. Der tagesaktuelle Kilopreis für gewerbliche Verpackung beträgt in unserem Beispiel 0,08 Euro und für Haushaltsverpackungen 0,66 Euro. Nun multiplizieren Sie also 92 (kg) x 0,08 und 20 (kg) x 0,66.  In unserem Beispiel würde sich daher für den Kauf der 40 Stück Big Bags eine Entpflichtungsgebühr von rund 20,60 Euro ergeben.